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   KG, 05.03.2007 - 23 U 113/06   

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https://dejure.org/2007,4405
KG, 05.03.2007 - 23 U 113/06 (https://dejure.org/2007,4405)
KG, Entscheidung vom 05.03.2007 - 23 U 113/06 (https://dejure.org/2007,4405)
KG, Entscheidung vom 05. März 2007 - 23 U 113/06 (https://dejure.org/2007,4405)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzungssperre für die Geltendmachung eines von einem ausgeschiedenen Kommanditisten erworbenen Abfindungsanspruchs eines Gesellschafters; Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils für einen Gesellschafter für und gegen die Gesellschaft; Anforderungen an den ...

  • Judicialis

    ZPO § 33; ; ZPO § ... 68; ; ZPO § 281; ; ZPO § 259; ; ZPO § 513; ; ZPO §§ 517 ff.; ; ZPO § 718 Abs. 1; ; ZPO § 718 Abs. 2; ; HGB § 131 Abs. 3; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 398; ; BGB § 738 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1922 Abs. 1; ; EGBGB Art 229 § 6 Abs. 3; ; EGBGB Art 229 § 6 Abs. 4; ; EGBGB Art 229 § 6 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsetzungssperre für die Geltendmachung des Abfindungsausspruchs eines Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Auseinandersetzungsbilanz, Durchsetzungssperre, Feststellungsklage, Personengesellschaft, unselbständiger Rechnungsposten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2008, 70
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 03.04.2006 - II ZR 40/05

    Durchsetzung von Ansprüchen eines Gesellschafters aus einem Dienstvertrag in der

    Auszug aus KG, 05.03.2007 - 23 U 113/06
    Denn dies ist eine Frage der Begründetheit der Klage, wie dies zum Beispiel dem Tatbestand des Urteils des BGH vom 3.4.2006 (II ZR 40/05) zu entnehmen ist.

    Richtig ist zwar, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BGH grundsätzlich - von zahllosen Ausnahmen abgesehen - die gegenseitigen Ansprüche als unselbständige Rechnungsposten in die Schlussrechnung oder Auseinandersetzungsbilanz einzubringen (BGH Urteil vom 03.04.2006 - II ZR 40/05; BGH NJW 1995, 843 ff.; ZIP 1993, 1307).

    Denn maßgeblich ist, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BGH einzelne Zahlungsansprüche dann isoliert geltend gemacht werden können, wenn feststeht, dass dem Gesellschafter ein dem geforderten Betrag entsprechender Mindestbetrag aus dem Gesellschaftsvermögen in jedem Fall zusteht, um der Gefahr von Hin- und Herzahlungen zu begegnen (BGH Urteil vom 03.04.2006 - II ZR 40/05; BGH DStR 2005, 1235; BGH NJW-RR 1993, 1187; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., § 730 Rz. 5).

    Wie der BGH in seinem Urteil vom 3.04.2006 - II ZR 40/05, auf das der Beklagte selbst Bezug nimmt, ausführt, können gesellschaftsrechtliche Beschränkungen dem Anspruch eines Gesellschafters nur dann entgegengehalten werden, wenn und soweit die Ansprüche auf dem gesellschafterlichen Verhältnis beruhen.

  • BGH, 12.07.1999 - II ZR 4/98

    Abfindungsanspruch eines ausscheidenden BGB -Gesellschafters

    Auszug aus KG, 05.03.2007 - 23 U 113/06
    Es kommt zu einer Anwachsung des Gesellschaftsvermögens bei dem allein verbleibenden "Gesellschafter" mit der Besonderheit, dass die bisherige Gesamthandsberechtigung sich zu Alleineigentum in dessen Person umwandelt (BGH NJW 1999, Seite 3557 f.).

    Auf wenn für eine Auseinandersetzung kein Raum ist, sondern dem ausgeschiedenen Gesellschafter ein Abfindungsanspruch gegen den verbliebenen Gesellschafter gemäß § 738 Absatz 1 BGB zusteht, gilt zwar der Grund für eine Durchsetzungssperre auch im Verhältnis zwischen dem neuen Alleininhaber und dem ausgeschiedenen Gesellschafter (BGH NJW 1999, Seite 3557 f.).

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus KG, 05.03.2007 - 23 U 113/06
    Denn die Kenntnis gemäß § 199 Absatz 1 BGB hat der Gläubiger erst, sobald er die Tatsachen dergestalt kennt, dass er eine Schadensersatzklage - zumindest in der Form der Feststellungsklage - mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann, die Klageeinreichung ihm also zumutbar ist (BGHZ 102, 246 ff., 248; BGH Urteil vom 15.10.1992 NJW 1993, 648 ff., 653).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus KG, 05.03.2007 - 23 U 113/06
    Ist die Rechtslage dagegen unübersichtlich oder zweifelhaft, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, kann der Verjährungsbeginn auch wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein (BGHZ 6, 195 ff., 202; BGH VersR 1982, 898 f., 899; BGH NJW 1994, 3162 ff., 3164), weil es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (vgl. BGH NJW 1999, 2041 ff.; BGHZ 122, 317 ff., 325 f.) fehlt.
  • BGH, 09.01.1989 - II ZR 83/88

    Kürzung des Abfindungsanspruchs

    Auszug aus KG, 05.03.2007 - 23 U 113/06
    Hierfür spricht nicht nur, dass es für die Gesellschaft eine erhebliche Belastung bilden kann, wenn größere Abfindungsbeträge innerhalb einer kurzen Frist bereitgestellt werden müssen, weiterhin zu berücksichtigen ist, dass sich die für den ausscheidenden Gesellschafter ergebenden Nachteile durch eine angemessene Verzinsung des Abfindungsguthabens zumindest teilweise wieder ausgleichen lassen, die mit einem Zinssatz von 6 % als angemessen anzusehen ist (BGH NJW 1989, Seite 2685 ff.; K. Schmidt in Münchener Kommentar, HGB, 2004, § 131 Rz. 171; Ulmer in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl. § 738 Rz. 65; Staudinger/Habermeier, BGB - 2003 - § 738 Rz. 34).
  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus KG, 05.03.2007 - 23 U 113/06
    Ist die Rechtslage dagegen unübersichtlich oder zweifelhaft, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, kann der Verjährungsbeginn auch wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein (BGHZ 6, 195 ff., 202; BGH VersR 1982, 898 f., 899; BGH NJW 1994, 3162 ff., 3164), weil es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (vgl. BGH NJW 1999, 2041 ff.; BGHZ 122, 317 ff., 325 f.) fehlt.
  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93

    Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der

    Auszug aus KG, 05.03.2007 - 23 U 113/06
    Ein dadurch unbegründeter isolierter Zahlungsanspruch könnte dann ohne weiteres in ein Feststellungsbegehren mit dem Inhalt umgedeutet werden, dass der Betrag zugunsten des Klägers in jener Form in die Bilanz einzubringen ist (BGH NJW 1995, 188; NZG 2002, 519; OLG Oldenburg OLGR 2003, 237 ff.).
  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus KG, 05.03.2007 - 23 U 113/06
    Denn die Kenntnis gemäß § 199 Absatz 1 BGB hat der Gläubiger erst, sobald er die Tatsachen dergestalt kennt, dass er eine Schadensersatzklage - zumindest in der Form der Feststellungsklage - mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann, die Klageeinreichung ihm also zumutbar ist (BGHZ 102, 246 ff., 248; BGH Urteil vom 15.10.1992 NJW 1993, 648 ff., 653).
  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 76/92

    Beurteilung von Maßnahmen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren im

    Auszug aus KG, 05.03.2007 - 23 U 113/06
    Ist die Rechtslage dagegen unübersichtlich oder zweifelhaft, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, kann der Verjährungsbeginn auch wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein (BGHZ 6, 195 ff., 202; BGH VersR 1982, 898 f., 899; BGH NJW 1994, 3162 ff., 3164), weil es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (vgl. BGH NJW 1999, 2041 ff.; BGHZ 122, 317 ff., 325 f.) fehlt.
  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04

    Voraussetzungen einer Entschädigung für die Nutzung eines ehemaligen

    Auszug aus KG, 05.03.2007 - 23 U 113/06
    Ein auch nur anteiliger Wegfall des Anspruchs des Gläubigers aufgrund von Rechtsverstößen ist dagegen nur der Ausnahmefall (BGH NJW-RR 2005, 743 ff., 745).
  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 144/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Erlass bei ungeklärten Gegenforderungen

  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 150/66

    Keine Konfusionswirkung bei Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft

  • OLG Braunschweig, 30.11.2005 - 3 U 21/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Rückzahlung von durch einen atypisch stillen

  • BGH, 10.05.1993 - II ZR 111/92

    Höhe des Leistungsanspruchs bei lückenhaftem Vortrag zur

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 234/92

    Endgültige Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Aufteilung

  • BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 48/01

    Zulässigkeit der Amtslöschung einer Eintragung im Handelsregister

  • OLG Stuttgart, 26.09.2005 - 6 U 92/05

    Finanzierter Beitritt zu einer Fondsgesellschaft: Rückforderungsdurchgriff gegen

  • BGH, 18.03.2002 - II ZR 103/01

    Klage eines OHG-Gesellschafters gegen die übrigen Gesellschafter auf Befriedigung

  • OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 151/05

    Auflösung einer Aktiengesellschaft: Wirksamkeit von Kündigungen bzw. der

  • OLG Bamberg, 06.10.2005 - 4 U 148/05

    Maßgebliches Recht bei Konkurrenz von kurzer, kenntnisabhängiger und längerer,

  • BGH, 21.10.1985 - II ZR 57/85

    Treuepflicht eines OHG-Gesellschafters

  • BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51

    Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung

  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 163/80

    Wochenfrist - Steuerforderungen - Vollstreckung - Amtspflichtverletzung -

  • BGH, 11.02.1960 - II ZR 51/58

    Aufrechnungsanspruch des aus einem Abfindungsvertrag Verpflichteten wegen

  • OLG Oldenburg, 12.12.2002 - 8 U 140/02

    Ersatzanspruch gegen GbR-Mitgesellschafter für getätigte Aufwendungen gegenüber

  • OLG Bamberg, 01.08.2006 - 5 U 3/06

    Wann verjähren Ansprüche aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern?

  • OLG Köln, 17.12.1999 - 11 U 66/99
  • OLG Köln, 28.02.1992 - 19 U 173/91

    Schadensersatz aufgrund der Abrechnung privater Aufwendungen; Geltendmachung

  • LG Berlin, 09.09.2005 - 91 O 68/05
  • BGH, 15.06.1959 - II ZR 44/58

    Notwendige Streitgenossenschaft

  • BGH, 10.07.2002 - XII ZR 314/00

    Ermittlung des Marktwerts der Nutzungsüberlassung nach der indirekten

  • BGH, 05.06.1967 - II ZR 128/65

    Urteil über die Grundlage der Gesellschaft

  • BGH, 06.11.1989 - II ZR 302/88

    Streit über die Zugehörigkeit zu einer handelsrechtlichen Personengesellschaft

  • KG, 26.06.2003 - 2 U 8/02

    Wettbewerbsbeschränkung durch unbillige Behinderung: Überlegene Marktmacht eines

  • BGH, 18.05.2021 - II ZR 41/20

    Wendet sich der durch Beschluss der Gesellschafter aus wichtigem Grund

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Zumutbarkeit einer auf die Geltendmachung des Abfindungsanspruchs gerichteten Klageerhebung verneint, wenn in einem Streit über das Ausscheiden eine einigermaßen verlässliche rechtliche Einschätzung der Wirksamkeit der Kündigung offensichtlich nicht gegeben ist (KG, NZG 2008, 70, 73; aA Michalski, NZG 2008, 57, 59).
  • KG, 26.03.2009 - 2 U 14/05
    Diese Grundsätze gelten auch im Verhältnis des ausgeschiedenen Gesellschafters einer Zweipersonengesellschaft zu dem übernehmenden Gesellschafter (BGH NJW 1999, 3557; NJW 1992, 2757, 2758; KG NZG 2008, 70, 71).
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